Liegenschaftsverwaltung/Land- und Forstwirtschaft

Von der Abteilung Liegenschaftsverwaltung/Land- und Forstwirtschaft werden die stadteignen Waldgrundstücke, Alpen, landwirtschaftlichen Grundstücke und Gewässer im Ausmaß von rund 4.000 ha in zehn Gemeinden verwaltet und bewirtschaftet. Die Stadt Bludenz führt einen eigenen Forstbetrieb mit Sitz im Forsthaus Brunnenfeld.

Weiters bewerkstelligt die Abteilung die allgemeine Liegenschaftsverwaltung der sonstigen städtischen Liegenschaften.

Servitutsbrennholz- und Servitutsnutzholzbezug

  • Brennholz

Brennholzbezugsberechtigt sind alle BürgerInnen der Stadt Bludenz sofern sie einen eigenen Haushalt mit Herd (Holzfeuerungsmöglichkeit) ganzjährig führen.

Die Anmeldung hat im Februar jeden Jahres zu erfolgen. Anmeldungen nach diesem Termin können nicht mehr berücksichtigt werden.

Menge: Max. 2 rm Servitutsbrennholz/Haushalt/Jahr (Landwirte 4 rm/Haushalt/Jahr)

  • Nutzholz

Nutzholzbezugsberechtigt sind Eigentümer von Gebäuden in Bludenz, die bis zum Jahre 1884 errichtet wurden und noch bestehen (eingeforstetes Gebäude). Das Realbezugsrecht steht nur für ein Gebäude zu, das nicht industriellen oder gewerblichen Zwecken dient.

Die Anmeldung hat im Februar jeden Jahres zu erfolgen. Anmeldungen nach diesem Termin können nicht mehr berücksichtigt werden.

Menge: Das Forstamt prüft vor Ort den Antrag und errechnet die erforderliche Holzmenge (Weiterführende Informationen siehe Holzbezugsordnung)

Allgemeines:
Die Weitergabe von Servitutsholz ist verboten. Auf die Zuteilung einer bestimmten Holzart besteht kein Rechtsanspruch.

Holzbezugsordnung

Jagd

Leitung

Ing. Reinhard Boso

DI Omar Yilmaz