Baubehörde ist der Bürgermeister.

Anzeigepflichtig ist zB die Errichtung oder wesentliche Änderung von
- kleinen Nebengebäuden (Garage, Gartenhaus, Pergola) unter ganz
bestimmten Voraussetzungen
- Bauwerken (die keine Gebäude sind)
- Einfriedungen an öffentlichen Verkehrsflächen.
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Einer Baubewilligung bedürfen zB die Errichtung oder wesentliche Änderung von
- Gebäuden (darunter fällt auch ein neuer Anstrich in einer anderen Farbe
oder die Anbringung einer Dämmfassade)
- Bauwerken (die keine Gebäude sind) wenn Gefahren für Menschen
entstehen können.
Außerdem sind bewilligungspflichtig
- die wesentliche Änderung der Verwendung eines Gebäudes (zB Nutzung
einer Wohnung als Büro oder Praxis)
- die Aufstellung oder wesentliche Änderung von ortsfesten Maschinen oder
technischen Anlagen, wenn eine Gefährdung für Menschen oder eine
Belästigung für Nachbarn möglich sind
- Bauvorhaben, für welche eine Abstandsnachsicht erforderlich ist
- die Errichtung oder wesentliche Änderung von Ankündigungen und Werbe-
anlagen.

Grundsätzlich wird empfohlen, vor Durchführung eines Bauvorhabens frühzeitig bei der Baubehörde abzuklären, ob eine Bauanzeige oder eine Baubewilligung erforderlich sind.

Bei Neu- und Zubauten mit einer Größe von mehr als 25 m² ist es außerdem erforderlich, bereits vor der Einbringung des Bauantrages bei der Baubehörde einen Antrag auf Baugrundlagenbestimmung zu stellen.

In der Abteilung Baurecht beim Amt der Stadt Bludenz liegen diesbezügliche Hinweise und Formulare auf.

Sofern bei Bauführungen öffentliche Verkehrsflächen berührt werden, ist zudem frühzeitig das Einvernehmen mit der jeweiligen Straßenpolizeibehörde (Gemeindestraßen - Stadt Bludenz; Landesstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen - Bezirkshauptmannschaft Bludenz) herzustellen.

Für nähere Auskünfte steht die Bauabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, III. Stock, Zimmer Nr. 3|09, Tel. 05552/63621-409 (e-mail: baurecht@bludenz.at) zur Verfügung.

Help.gv zum Bauwesen

Rehabilitation für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, vorschulische Betreuung; erhöhte Familienbeihilfe für behinderte Kinder: Formulare und Anträge beim zuständigen Finanzamt. Beratung, Hilfe und Therapie beim Arbeitskreis für Vorsorge- und Sozialmedizin sowie im Institut für Sozialdienste. Auskünfte auch beim Landesinvalidenamt und Zivilinvalidenverband. Anträge auf Gewährung eines Pflegegeldes (z. B. Blindheit) sind bei der Sozialabteilung der Stadt Bludenz, Werdenbergerstraße 42, II. Stock, Zimmer Nr. 2|13, Tel. 05552/63621-244, einzureichen. sozialabteilung@bludenz.at